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Windpark

Windpark Zootzen

Windenergie für Brandenburg

In Schweinrich und Zootzen sollen ingesamt 19 Windenergieanlagen errichtet werden. Mit einer Leistung von bis zu 7.000 kW pro Anlage können mit ihnen jährlich circa 75.000 Haushalte mit Strom versorgt werden.

Windenenergie für Deutschland

Bis 2045 will Deutschland eines der ersten klimaneutralen Industrieländer der Welt werden. Ein wichtiger Meilenstein auf diesem Weg ist das Jahr 2030: Bis dahin soll der Bruttostromverbrauch zu mindestens 80 % aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es nicht nur bundesweite Maßnahmen, sondern auch ambitionierte Strategien auf Landesebene.

Auch das Land Brandenburg hat sich mit seiner Energiestrategie 2040, herausgegeben vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, klare Ziele gesetzt. Brandenburg zählt heute bereits zu den Vorreitern beim Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland.

Aufteilung der Windenergienalagen

Es sollen 19 Windenergieanlagen erbaut werden: 

  • wpd GmbH: 11 Anlagen
  • Leipziger Erneuerbare Energien GmbH (LEE): 7 Anlagen
    • Leipziger Stadtwerke: 3,5 Anlagen
    • ENERTRAG: 3,5 Anlagen
  • ENERTRAG: 1 Anlage
Layoutplanung der Windenergieanlagen

rot: wpd GmbH; gelb: LEE; blau: ENERTRAG

Der Weg zur Windenergieanlage

wpd GmbH

  • Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) im 2. Quartal 2025
  • Baustart zum 2. Quartal 2026

LEE/ENERTRAG

  • Genehmigung nach BImSchG im 4. Quartal 2025
  • Baustart zum 1. Quartal 2027

Fragen und Antworten

An dieser Stelle haben wir alle wichtigen Fragen und Antworten rund um die geplanten Anlagen zusammengestellt. Für weitere Fragen oder Hinweise schreiben Sie eine E-Mail an windenergie@L.de.

Der Windpark wird von der Stadtwerke Leipzig GmbH, ENERTRAG, der Leipziger Erneuerbare Energien GmbH (LEE) und der wpd GmbH betrieben.

wpd GmbH plant eine Windenergieanlage des Typs "Nordex N149" mit folgenden Parametern:

  • 5,7 MW Leistung
  • 164 m Nabenhöhe
  • 149 m Rotordurchmesser

LEE und ENERTRAG planen Windenergieanlagen des Typs "Nordex N163" mit folgenden Parametern:

  • 7,0 MW Leistung
  • 164 m Nabenhöhe
  • 163 m Rotordurchmesser

Die Anlagen produzieren zwischen 15 und 18 Millionen kWh im Jahr.

Darstellung kommunale Beteiligung

Ja. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz ist geregelt, dass eine kommunale Beteiligung in Höhe von 0,2 ct je produzierter Kilowattstunde des eingespeisten
Stroms erfolgen kann. Diese Möglichkeit bieten wir allen Gemeinden an. Hierbei werden diejenigen Gemeinden berücksichtigt, die sich in einem Umkreis von 2.500 Metern um die Anlage befinden. Sind mehrere Gemeinden betroffen, ist die Höhe der Zahlung anhand des Anteils des Gemeindegebietes
an der Fläche des Umkreises aufzuteilen.

Die Anteile der beteiligten Gemeinden sind wie folgt verteilt:

  • Stadt Wittstock/Dosse: 93,90 %
  • Stadt Rheinsberg: 6,10 %

Im Umkreis von 3.000 Metern um die Anlage erhalten die Gemeinden anteilig eine zusätzliche Zahlung von 10.000 € pro Jahr und Anlage durch das Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG).

Die Windenergieanlagen stehen über 1.000 Meter entfernt von der nächstgelegenen Wohnsiedlung und erfüllen damit die brandenburgischen Vorgaben. Somit wird die bundesweit geltende Mindestvorgabe, das Dreifache der Anlagenhöhe als Abstand zum nächsten Wohnhaus, weit übererfüllt.

Nein. Infraschall sind tiefe Töne, die der Mensch normalerweise nicht wahrnimmt. Der erzeugte Infraschall ist für die Anwohner weder hör- noch wahrnehmbar und auch messtechnisch nicht mehr von natürlichen Infraschallquellen (z. B. Wind) differenzierbar. Gesundheitliche Auswirkungen konnten daher auch nach neuesten wissenschaftlichen Untersuchungen nicht nachgewiesen werden.

Nach der Installation gehen die Lichter nur an, wenn es auch tatsächlich nötig ist. Durch ein Sensorsystem wird die Umgebung der Windenergieanlagen stetig überwacht. Da es nachts nur selten zum Flugverkehr in kritischer Höhe über der Anlage kommt, bleiben die Lichter die meiste Zeit aus.

Ja. In den vergangenen Jahren haben mehrere unabhängige Gutachter das Gebiet im Umkreis der geplanten Windenergieanlagen umfangreich kartiert und analysiert. Dabei wurden auch Brut- und Gastvögel, Zug- und Rastvögel sowie Groß- und Greifvögel berücksichtigt.

Außerdem wurden Fledermausaktivitäten und -quartiere untersucht sowie Tagesbegehungen während der Zugzeiten sowie Quartiersuchen erfasst.
Zudem werden während des Anlagenbetriebs weitere Vorsichtsmaßnahmen ergriffen, um ganzjährig einen Betrieb gemäß den artenschutzrechtlichen Regelungen zu ermöglichen. Zu diesen Maßnahmen gehören zum Beispiel die phänologische Abschaltung oder die Abschaltung der Anlage zum Schutz von Fledermäusen bei bestimmten Wetterbedingungen.

Nein. Der Grundwasserflurabstand beträgt über 10 Meter und liegt damit mehrere Meter unterhalb der Fundamente. Somit kommt es zu keiner Beeinflussung des Grundwassers.

Die Bauteile einer Windenergieanlage sind für einen robusten und langlebigen Betrieb für mindestens 20 Jahre ausgelegt. Durch regelmäßige Wartungen und Kontrollen wird ein sicherer Betrieb der Anlage sichergestellt.
Nach Beendigung der Laufzeit wird die Anlage stillgelegt und vom Netz genommen. Innerhalb weniger Monate wird dann die komplette Anlage inklusive des verbauten Fundamentes zurückgebaut, abtransportiert und wiederverwertet.

Wie viele technischen Anlagen erzeugen auch Windenergieanlagen moderate Betriebsgeräusche. Je nach Windstärke entstehen diese durch Luftverwirbelungen an den Rotorblättern sowie den Generator. 

Alle gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte beziehungsweise Richtwerte werden gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm eingehalten. Insbesondere die Einhaltung der nächtlichen Schallwerte wurde intensiv geprüft. Die zulässigen Werte werden an allen Immissionsorten (Wohnhäusern) zu keiner Zeit überschritten. 

Der Schallpegel variiert mit der Windgeschwindigkeit. Auf der Seite der emfa Schallschutz AG werden unterschiedliche Schallpegel in einem Lärmometer dargestellt.

Darstellung Schallimmissionen Windpark Zootzen
Darstellung Schallimmissionen Windpark Zootzen

Grafische Darstellung der Immissionsstandorte

Darstellung Schattenimmissionen Windpark Zootzen

Grafische Darstellung der maßgeblichen Immissionsorte

Zur Reduktion der Schattenbelastung wird in der Anlage ein Modul installiert, welches bei Überschreitung der zulässigen Grenzwerte die Anlage abschaltet, um Beeinträchtigungen durch den Schlagschatten der Anlage zu verringern.

Der Grenzwert für die jährliche Beschattungsdauer beträgt maximal 30 Stunden pro Jahr "entspricht circa 8 Stunden reale Beschattungsdauer pro Jahr), die tägliche maximal Beschattungsdauer beträgt 30 Minuten. Werden diese Werte erreicht, schaltet das Schattenabschaltmodul die Windenergieanlage automatisch ab.

Somit werden die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte nach Vorgabe des Länderausschusses Immissionen (LAI) vom staatlichen Umweltamt Schleswig eingehalten (Quelle: LAI Immissionsschutz). 

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